Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote und Liefervertrag

Die Firma Helmut Epple GmbH liefert ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch dann, wenn auf sie bei einem späteren Geschäft nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Käufern gelten nur, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Ware zustande. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Technische Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind – soweit nicht ausdrücklich bestätigt – für die Ausführung unverbindlich. Bruttogewichte und Kistenmaße sind – sofern angegegeben – im Angebotsstadium angenähert nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit. Diese Bedingungen gelten für Unternehmer, Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen, die die Ware ausschließlich in ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden.

2. Preise

Die von uns genannten Beträge sind unverbindlich empfohlene Preise, ohne Mehrwertsteuer. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisen, zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Wird jedoch eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung vereinbart oder kann die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen erst später als vier Monate nach Auftragsbestätigung erfolgen, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. Die Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Fracht und Verpackung.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen mit dem Erhalt der Rechnung sofort fällig und ohne jeden Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen an uns zu bezahlen. Der Käufer kommt durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung 2,50 € zu berechnen. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle unsere Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Zur weiteren Lieferung sind wir nur noch gegen Vorauskasse verpflichtet. Bei Zielüberschreitung oder Stundung berechnen wir Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nach unserem freien Ermessen und nur zahlungshalber. Bei Wechseln gehen deren Spesen und Kosten, sowie die Gefahr für rechtzeitig Vorlegung Protesterhebung voll zu Lasten des Käufers. Grundsätzlich behalten wir uns das Recht vor – insbesondere bei Erstbestellungen – nur gegen Vorauskasse zu liefern oder eine Anzahlung in Form einer Teilzahlung zu verlangen. Bei Bestellungen ab einem Warenwert von 250,00 € ist grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Warenwertes zu leisten.

4. Aufrechnung Zurückbehaltung

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes gilt nicht, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Käufer Kaufmann, steht ihm weder die Einrede des nichterfüllten Vertrages, noch das Zurückbehaltungsrecht zu.

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5. Lieferung und Versand

Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab unserem Lager Düsseldorf zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wählen wir die nach unserem Ermessen günstigste Versandart.

6. Lieferzeit und Liefermöglichkeit

Wir sind bemüht ihre Wünsche bzgl. Lieferzeiten zur berücksichtigen. Verbindliche Lieferfristen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Terminschwierigkeiten innerhalb einen Auftrags behalten wir uns Teillieferungen vor. Verzugsspesen- und Schadensersatzansprüche bei Lieferverzögerungen können gegen uns in keinem Fall geltend gemacht werden. Unvorhergesehene Ereignisse entbinden uns von den verbindlich vereinbarten Lieferfristen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht auch in diesen Fällen nicht.

7. Annahmeverzug

Wird die bereitgestellte Ware nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so kann die Firma Helmut Epple GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Bei Rückgabe oder Nichtannahme durch den Besteller erhebt die Firma Helmut Epple GmbH bei allen Waren neben den entstandenen wertmäßig bei der Firma Helmut Epple GmbH genau zu erfassenden Kosten eine Pauschale von 25 % des Auftragswertes für die Verwaltungstätigkeit und für entgangenen Gewinn. Tauscht der Besteller bestellte Waren innerhalb des Produktprogramms der Firma Helmut Epple GmbH um so wird bei gleichem Auftragswert zusätzlich zum Kaufpreis 10 % für die Inanspruchnahme der Firma Helmut Epple GmbH erhoben.

8. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Streik und Aussperrung, Katastrophen, Betriebsstörungen, Materialmängel oder Verkehrsprobleme entbinden uns von allen Verpflichtungen.

9. Sachmängel

Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung, also nach Wahl des Käufers Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Wir können die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn sie uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, insbesondere aufgrund des Werts der Sache in mangelfreiem Zustand, der Bedeutung des Mangels und/oder der Frage, ob auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. In diesem Fall ist der Käufer auf die jeweils andere Ausprägung des Nichterfüllungsanspruchs beschränkt. Auch dieser Art des Nacherfüllungsanspruchs können wir die Einrede der unverhältnismäßigen Kosten entgegenhalten. Zeigt der Käufer uns einen Mangel an und über er sein Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung in dieser Anzeige nicht aus, sind wir berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechtes zu setzen und nach dessen erfolglosem Ablauf die Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen. Mängelanzeigen und -rügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das Recht des Käufers Schadenersatz zu verlangen, bleibt nach Maßgabe der Haftung und Haftungsbeschränkung unberührt. Werden uns offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang angezeigt, ist unsere Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn ein Unternehmer die bei Pflichtgemäßer Untersuchung feststellbaren Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang schriftlich anzeigt. Ist der Käufer Unternehmer, verjähren Ansprüche des Käufers innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht wenn der Käufer gegen uns gemäß § 478 BGB Rückgriff nimmt. Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr, sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Partners. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrapspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller oder Empfänger der Ware ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Nicht gestattet sind darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, Pfändungen der Vorbehaltsware sind unverzüglich unter Beifügung eine Abschrift eines Pfändungsprotokolls zu melden. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit durch den Besteller gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen im Moment ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Besteller ist solange berechtigt, die Forderungen einzuziehen, bis dies aufgrund eins Zahlungsverzuges oder eines Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Falle hat der Schuldner uns auf verlangen eine Abtretungserklärung in 2facher Ausfertigung über jede einzelne Forderung einzureichen. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers sind wir berechtigt, die sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Alle befristeten Forderungen an den Besteller werden dann sofort fällig. Hereingegebene Wechsel sind unabhängig von ihrer Fälligkeit Zug um Zug gegen Bargeldzahlung einzulösen. Haben wir zu Unrecht einen Vermögensverfall festgestellt und Aushändigungen der Vorbehaltsware verlangt, so sind wir Schadenseratzpflicht. Im übrigen können wir de Erfüllung der laufenden Kaufverträge von Vorauszahlungen oder Sicherungen abhängig machen. Auf Verlangen des Käufers sind wir insoweit zur Freigabe verpflichtet, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten das Amtsgericht Ulm vereinbart. Ein Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Kunden nur zu, wenn Eigenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder solche durch uns schriftlich anerkannt worden sind. Ein Zurückbehalten ist nur gestattet, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.